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   OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83   

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https://dejure.org/1983,2431
OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83 (https://dejure.org/1983,2431)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.1983 - 1 Ss 229/83 (https://dejure.org/1983,2431)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 1983 - 1 Ss 229/83 (https://dejure.org/1983,2431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geringe Menge; Betäubungsmittel; Haschisch; Teilmengen; Eigenverbrauch

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 810
  • MDR 1983, 987
  • NStZ 1983, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Hiervon kann lediglich dann ausgegangen werden, wenn Unrecht und Schuld deutlich hinter den erfahrungsgemäß vorkommenden und beim ordentlichen Strafverfahren zu berücksichtigenden Fällen zurückbleiben, wobei auf die Wertung der Gesamtheit der äußeren und inneren Tatumstände abzustellen ist (BGHSt 26, 97 ; Joachimski, aaO., § 30 Anm. 7).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Seine Entscheidung kann das Revisionsgericht daher nur daraufhin überprüfen, ob sie noch im Rahmen dessen liegt, was nach den Feststellungen über Tat und Täter vertretbar ist (BGH NJW 1976, 1413 ).
  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt nur dann vor, wenn die Sachlage unter Berücksichtigung des Akteninhalts und des Verfahrensablaufs zum Gebrauch weiterer Beweismittel drängte oder diesen zumindest nahelegte (BGHSt 3, 169 [175]).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Ob besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Täters vorliegen (vgl. hierzu BGHSt 29, 324), ist grundsätzlich Tatfrage und vom Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu beurteilen (BGH in NStZ 1981, 61 [62]; Dreher/Tröndle, StGB , 41. Aufl. § 56 Rdn. 9 c).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Andererseits ist anerkannt, daß Teilmengen von höchstens bis zu 40 g Haschisch jeweils für sich allein gesehen keine "nicht geringe Menge" darstellen (vgl. BGHSt 26, 355 [356]).
  • OLG Koblenz, 03.06.1982 - 1 Ss 39/82

    Haschisch; Betäubungsmittel; Verstecken; Schwer zugängliche Stellen; Geringe

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Daß es sich bei über 100 g Haschisch um eine "nicht geringe Menge" eines Betäubungsmittels handelt, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 03.06.1982 - 1 Ss 39/82).
  • OLG Koblenz, 19.05.1983 - 1 Ss 133/83

    Betäubungsmittel; Haschisch; Geringe Menge; Minder schwerer Fall; Einfuhr;

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1983 - 1 Ss 229/83
    Der erkennende Senat hat die zu § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG n.F. bislang in der obergerichtlichen Rechtsprechung ungeklärte Frage, ob die bei Teilakten einer fortgesetzten Handlung eingeführten Teilmengen von Rauschgift, von denen jede für sich noch keine "nicht geringe Menge" eines Betäubungsmittels darstellt, mit der Folge zusammengezählt werden dürfen, daß sich die Einzelmengen insgesamt zu einer "nicht geringen Menge" addieren, in seinem Urteil vom 19.05.1983 - 1 Ss 133/83 - entschieden.
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

    b) Andererseits hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß das Gericht von der Vernehmung eines namentlich genannten oder sogar erschienenen Zeugen absehen darf, soweit durch die Vernehmung Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen droht ( NStZ 1984, 31 = bei Holtz MDR 1983, 987i dazu BGHSt 33, 70, 74 f; vgl. auch BGHSt 17, 337, 348 f).
  • BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht -

    Der Bundesgerichtshof hat sich allerdings in seinen bisher veröffentlichten Entscheidungen auf die Aussage beschränkt, daß unter den genannten Voraussetzungen die Teilvereidigung zulässig sei (BGH bei Dallinger MDR 1953, 21; BGH NJW 1954, 1655 Nr. 19; BGHSt 19, 107, 108 f; BGH bei Holtz MDR 1983, 987 = Strafverteidiger 1983, 401 = GA 1983, 564; ebenso auch BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76).
  • BGH, 14.11.1984 - 3 StR 418/84

    Verwertung des Wissens eines unerreichbaren Zeugen; Nichtbekanntgabe der

    In Fällen der Lebensgefährdung kann die staatliche Fürsorgepflicht sogar das Gericht berechtigen, nicht auf der Vernehmung eines erschienenen Zeugen zu bestehen (BGH MDR 1983, 987 [BGH 13.07.1983 - IVb ZB 31/83]; vgl. auch BVerfGE 57, 250, 284 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]/285).
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